Kooperation der Anwaltskanzleien Schneider u. Monschau

Kanzleien in Erftstadt, Neunkirchen-Seelscheid und Much
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Willkommen bei der Anwaltkooperation

 

Vertrauen schaffen, Sicherheit geben und Wege aufzeigen!

Mit Leidenschaft zum Anwaltsberuf, Interesse für Ihre Anliegen, jahrelanger Prozesserfahrung und konsequenter Fortbildung.

 

In diesem Sinn beraten und vertreten wir seit Jahren Firmen, Unternehmer und Private "rund um die Immobilie", insbesondere also im Vertragsrecht, im Baurecht, im Familien- u. Erbrecht und im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzleien ist das gesamte Verkehrsrecht. Es ist also gleichgültig, ob Sie rechtliche Unterstützung im Wohnungsmietrecht oder im Gewerbemietrecht benötigen, als Wohnungseigentüner oder Verwalter Rechtsfragen haben, sich bei Trennung und Ehescheidung um Ihren Haus- und Grundbesitz, Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen sorgen, ob Sie eine Immobilie geerbt haben, vererben möchten, sich in einer Erben- bzw. Grundstücksgemeinschaft befinden oder als Unternehmer oder Bauherr Rechtsfragen haben, Verträge aufsetzen oder überprüfen möchten oder letztlich an einem Verkehrsunfall beteiligt sind:

Wir führen mit Ihnen ein persönliches Gespräch, um Sie kennen zu lernen und Ihre Situation genau und individuell zu erfassen. Dann reden wir Klartext und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall rechtlich möglich und sinnvoll ist, um Ihre Lage rasch und nachhaltig zu verbessern. 

Unsere Mandanten sind unser wichtigstes Gut. Kompetente Rechtsberatung, kreative Problemlösungen und transparentes Arbeiten mit Engagement und Leidenschaft sind für uns selbstverständlich. Sollte ein Prozess nötig sein, vertreten wir Sie engagiert und mit langjähriger Erfahrung vor Gericht.

Unsere Inkassoabteilung sorgt dafür, dass Ihre Forderungen effizient durchgesetzt werden.

Derzeit kümmern sich insgesamt sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Anwaltkooperation Schneider & Monschau um Ihre Anliegen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Preisgebundener Wohnraum: Kündigung droht, wenn Erhöhungen von Betriebskostenvorauszahlungen nicht gezahlt werden!


Nach der letzten Betriebskostenabrechnung hatte der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungsbeträge für den Mieter um 30,50 Euro erhöht. Der Mieter zweifelte die Richtigkeit der Abrechnung aber an und zahlte auch die erhöhten Vorauszahlungsbeträge nicht. Hierauf kündigte der Vermieter fristlos. Das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg wiesen die Räumungsklage als unbegründet ab. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung jetzt auf und bestätigte, Mieter in Sozialwohnungen, die erhöhte Vorauszahlungsbeträge nicht zahlen, müssen mit der fristlosen Kündigung rechnen.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2012 (Aktz. VIII ZR 327/11).

Fragen zum Mietrecht?

Ihr Ansprechpartner: RA Norbert Monschau, Fachanwalt für Mietrecht u. Wohnungseigentumsrecht

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Haus und Grund: Gartengestaltung - Bäume nicht eigenmächtig fällen!


Der alte Ahornbaum verschattet den ganzen Garten und dort, wo die riesige Lärche steht, soll ein Wintergarten angebaut werden. Bei der Gestaltung des Gartens stehen alte Bäume oft im Weg. Doch Vorsicht: Hier darf der Grundstückseigentümer nicht eigenmächtig zur Motorsäge greifen und den alten Baumbestand absägen. Er muss gesetzliche Vorschriften beachten und benötigt je nach Baumart und -größe eine Baumfällgenehmigung.

 

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Erbrecht: Vorsicht bei der Erbausschlagung!


Im Erbrecht hält sich hartnäckig der Irrtum, dass der überlebende Elternteil alles allein erbt, wenn keine anderen Verfügungen getroffen wurden. Doch auch der Ehegatte fällt unter die gesetzliche Erbfolge und erbt nur anteilig. Auch andere gesetzliche Erben müssen berücksichtigt werden. Der Ehegatte erbt von Gesetzes wegen nicht allein.

Alles Interessante zu einer Entscheidung des OLG Hamm lesen Sie hier!

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Immobilienrecht: Immobilienverkäufer muss nicht darauf hinweisen, dass er Ursache von Feuchteflecken nicht kennt!


Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.

 Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 16.03.2012 entschieden.

Haben Sie Fragen zu "Haus und Grund"?

Ihr Ansprechpartner bei uns: Rechtsanwalt Norbert Monschau, Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht u. Fachanwalt für Familienrecht

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Immobilienrecht: Versperrung des direkten Wegs zur Mülltonne rechtfertigt noch keine einstweilige Verfügung!


Versperrt ein Nachbar entgegen einer eingetragenen Grunddienstbarkeit einem anderen den direkten Weg zur Mülltonnenanlage, kann darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung gesehen werden, wenn der Zugang, wenn auch beschwerlicher, über einen anderen Weg möglich ist. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.01.2012, der nun veröffentlicht worden ist.  Nach Auffasung des Gerichts sei zumutbar, den normalen Klageweg zu beschreiten (AG München, Aktz.  133 C 2128/12, rechtskräftig).

Einzelheiten zu dieser  Entscheidung können Sie nachfolgend lesen.

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Familienrecht: Bei Trennung Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes?


Die getrennt lebende Ehefrau hatte einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt. Sie wollte vor Gericht erreichen, dass ihr der Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung, die ihr Mann abgeschlossen hatte, übertragen würde. Sie argumentierte, dass fast ausschließlich sie den Pkw genutzt habe.

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Mietrecht: BGH - Für Mietminderung wegen Lärms muss kein Protokoll vorgelegt werden!


Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht. So der BGH in einem am 10.04.2012 veröffentlichten Urteil vom 29.02.2012.

 

Fragen zum Miet- u. Immobilienrecht?

Ihr Ansprechpartner: RA Norbert Monschau, Fachanwalt für Mietrecht u. Wohnungseigentumsrecht

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Familienrecht: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder!


Der sechsjährige Junge fuhr mit seinem Fahrrad vom Spielplatz herunter und bog in einen Fußweg ein. Dort prallte er mit einem älteren Mann zusammen, der sich dabei verletzte. Der Mann ging vor Gericht. Durch den Unfall leide er an einem offenen Bein. Er forderte von der Mutter des Jungen unter anderem mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld. Er warf der Frau vor, sie habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Der Bekannte der Mutter, der den Jungen auf den Spielplatz begleitet hatte, habe seiner Aussage nach keine Fürsorgepflichten übernommen.

Wie das Gericht entschieden hat, erfahren Sie hier!

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Unterhaltsanspruch besteht auch während freiwilligem sozialen Jahr!


Das OLG Celle hat - im Zusammenhang mit Verfahrenshilfe - entschieden, dass volljährigen Kindern während eines Freiwilligen Sozialen Jahres ein Unterhaltsanspruch zusteht. Das gilt auch, wenn es nicht Voraussetzung für den beabsichtigten weiteren Ausbildungsabschnitt ist: Das Jahr hat eine berufliche Orientierungsfunktion.

Einzelheiten erfahren Sie hier!

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Mietrecht: Nachmieter gesucht - Muss der Vermieter das akzeptieren?


Bei vielen Mietern herrscht der Glaube vor, dass man ein Mietverhältnis vorzeitig beenden kann, wenn man einen Nachmieter stellt. Das ist so nicht richtig! Der Vermieter ist nur in bestimmten Fällen verpflichtet sich auf einen Nachmieter einzulassen.

Wir informieren Sie hier!

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Maklerrecht: Maklerprovision setzt eindeutige Vereinbarung voraus!


Der Käufer eines Anwesens muss nur dann eine Maklerprovision bezahlen, wenn dies eindeutig vereinbart wurde. Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach es gestattet ist, für Verkäufer und Käufer provisionspflichtig tätig zu werden, genügt dafür nicht, genauso wenig wie die Angabe "Kaufpreis plus Maklercourtage" im Expose.

Dies hat das Amtegericht München aktuell und rechtskräftig entschieden.

Die Entscheidung stellen wir Ihnen hier vor!

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Immobilienrecht: Nachbar muss Störung durch Sickergrube nachweisen!


Niemand muss schwere Störungen von Seiten eines Nachbargrundstücks so einfach hinnehmen. Egal, ob es um Gerüche, Geräusche oder sonstige Einflüsse geht, stets können sich Betroffene vor den Gerichten dagegen wehren. Eines allerdings ist unumgänglich: Es muss ein klarer Nachweis geführt werden, woher die Belästigungen stammen. Gelingt das nicht, dann scheitert man mit seinen Bemühungen. Das musste ein Nachbar erfahren, der eine Sickergrube beseitigen lassen wollte.
 

(Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 6 O 195/09)

Einzelheiten lesen Sie hier!

 

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Wohnungseigentumsrecht: BGH - Abberufener Verwalter darf keine Forderungen mehr einziehen!


Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt. So der BGH in seinem am 01.03.2012 veröffentlichten Urteil vom 20.01.2012.

Fragen zum Wohnungseigentumsrecht?

Ihr Ansprechpartner bei uns: RA Norbert Monschau, Fachanwalt für Mietrecht u. Wohnungseigentumsrecht

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Mietrecht: Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung!


Der Bundesgerichtshof hat am 29.02.12 in einer Entscheidung seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietsache bekräftigt.

Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin in Berlin-Mitte. Einen Teil der Wohnungen vermietet die Klägerin als Ferienwohnungen an Touristen. Die Beklagten minderten die Miete um 20 %, da es durch die Vermietung an Touristen zu erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz komme. Wegen des aufgelaufenen Mietrückstands kündigte die Klägerin das Mietverhältnis mit den Beklagten fristlos, hilfsweise fristgemäß. Nach der Kündigung zahlten die Beklagten unter Vorbehalt einen Betrag von 3.704,68 Euro.

Einzelheiten zu dieser - aus unserer Sicht sehr interessanten - Entscheidung lesen Sie hier!