Immobilienrecht|Familien- u. Erbrecht|
Verkehrsrecht
Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider bundesweit seit Jahren als Spezialist im anwaltlichen Gebührenrecht anerkannt.
Vorwiegend vertreten wir Ihre Interessen im Wohnungseigentums- u. Mietrecht, im Immobilien- u. Baurecht, im Vertrags- u. Erbrecht sowie im Verkehrs(straf)recht.
Dazu gehören insbesondere folgende Rechtsbereiche:
- Wohnraummiete
- Gewerberaummiete
- Facility Management (zB Optimierung der Vermietung, rechtl. Betreuung v. Instandsetzungsmaßnahmen, Gewährleistungs- u. Forderungsmanagement)
- Wohnungseigentumsrecht
- Privates Baurecht und Werkvertragsrecht
- Grundstücks- u. Immobilienkaufvertragsrecht
- Bauträgerrecht
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Auseinandersetzungen von Grundstücksgemeinschaften
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bei Immobilienvermögen
- Erbrecht bei Immobilienvermögen (zB Pflichtteilsrecht, Wohnungsrecht)
- Vermögensnachfolgeplanung (zB Testamentserrichtung, Grundstücksübertragungen, Sozialhilferegress)
- Testamentsvollstreckungen
- Familienrecht (zB Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Zugewinn, Versorgungsausgleich)
- Trennungen von Eheleuten u. Lebensgemeinschaften mit Vermögensauseinandersetzungen (“Scheidungsimmobilie”, Eigenheim bei Trennung u. Scheidung)
- Ehescheidungen mit Vermögens- u. Immobilienauseinandersetzungen
- Teilungs- u. Zwangsversteigerungsrecht, Zwangsverwaltung
- Forderungseinzug/Inkasso
- Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht).
Wir bieten Ihnen diesen Service:
- professionelle und schnelle Hilfe von derzeit fünf spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
- Steuerberatung und Vermögensberatung am jeweiligen Kanzleistandort durch unsere Kooperationspartner
- Besprechungstermine wahlweise an den Kanzleistandorten in Erftstadt-Lechenich, Köln-Marienburg und Neunkirchen-Seelscheid
- Ortstermine an Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz nach Vereinbarung
- umfassende Erreichbarkeit per Email, (Mobil-)Telefon und Telefax
- Rückruf innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen)
- erster Beratungstermin auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden
- flexible Besprechungstermine, auch in den Abendstunden
- Mandatsbearbeitung auf Wunsch ohne persönlichen Gesprächstermin per E-Mail, Telefon, Telefax oder Post
- Online-Besprechungen via Live Messenger
- transparente Honorargestaltung
- Erstberatung zum Festpreis
- bundesweite Vermittlung von Rechtsanwälten anderer Spezialgebiete
- bundesweite Seminare für Rechtsanwälte
- Mandantenseminare/In-House-Schulungen