Auslegung

Eigene Verfügungen ausschlaggebend: Wann ein gemeinschaftliches Testament kein wirksames Testament mehr darstellt

Wann liegt ein gemeinschaftliches Ehegattentestament vor?Ehegatten können handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament errichten. Hierfür isterforderlich, dass in dem Testament Verfügungen beider Ehegatten enthalten sind – unabhängig davon, obsie wechselseitig oder einseitig gewollt sind. Problematisch wird es, wenn ein Testament vom Ehegattendes Erblassers (mit-)geschrieben und von beiden unterzeichnet wird, dieses Testament aber keine eigenenletztwilligen Verfügungen des Schreibenden Mehr lesen…