Badsanierung

BGH-Urteil: Wasserschaden vor über 30 Jahren verursacht – keine Verjährung!

Mietrechtliche Verjährung beginnt erst mit Wohnungsrückgabe Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters kann vor Rückgabe der Mietsache nicht verjähren, auch wenn bereits mehr als 30 Jahre vom schadensauslösenden Ereignis an im laufenden Mietverhältnis vergangen sind. Vorrangig anzuwenden ist laut Bundesgerichtshof (BGH) die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 BGB, die den Vermieter zu einer möglichst raschen Klärung seiner Mehr lesen…