Schönheitsreparaturen

Gewerberaummietvertrag: Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

Die im vorformulierten Gewerberaummietvertrag enthaltene Regelung zu den dem Mieter auferlegten Schönheitsreparaturen „Der Mieter ist nicht befugt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen.“ ist unwirksam und „infiziert“ die Schönheitsreparaturregelung insgesamt. Dass in gängigen Mietvertragsklauseln im Wohnraummietrecht viele Schönheitsreparaturklauseln unwirksam sind, ist mittlerweile bekannt. Ebenso bekannt ist es auch, dass sich Wohnraum- und Mehr lesen…

Schönheitsreparatur-AGB: Flexible Fristenpläne sind unwirksam – Der Nachmieter soll nicht ohne einen angemessenen Ausgleich mit Gebrauchsspuren aus der Vormietzeit belastet werden

Flexible Schönheitsreparaturenpläne verstoßen gegen § 309 Nr. 12 BGB – Verbot der Veränderung der Beweislast (Landgericht Krefeld v. 25.08.2021 – 2 S 26/20). Sachverhalt: Nach dem Formularmietvertrag waren die Mieter verpflichtet, auf eigene Kosten regelmäßig Schönheitsreparaturen in den Mieträumen durchzuführen, soweit sie durch ihren Mietgebrauch erforderlich sind. Unter Berücksichtigung des Grads der Abnutzung sollten sie Mehr lesen…